Regeln / AGB
Zweck und Aufgabe der Bücherei
Die Ev. Kirchengemeinde Kirchheim unterhält eine öffentliche Bücherei zur Information,
Bildung und Freizeitgestaltung.
§ 1 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis
Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die dieses Angebot nutzen möchten und die diese Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift anerkennen.
Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Basis.
§ 2 Anmeldung
Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich persönlich mit aktueller Adresse an. Dabei werden folgende Daten erfasst und aufbewahrt:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige und aktuelle Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse;
Bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten einer/eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters.
Die Benutzerin/der Benutzer erkennen durch ihre/seine Unterschrift die Benutzungsordnung an
und gestatten die Aufbewahrung und elektronische Speicherung sowie die Nutzung der persönlichen Daten ausschließlich für Büchereizwecke.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständnis- und Haftungserklärung einer/eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters notwendig.
Die Ausleihhistorie kann auf Wunsch der Benutzerin/der Benutzer gespeichert werden und muss gesondert bestätigt werden.
§ 3 Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
(1) Mit ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass alle Fotos bzw. Aufnahmen, welche im Rahmen einer Büchereiaktion gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.
Sollten sie nicht einverstanden sein, bitten wir dies in schriftlicher Form an uns weiterzuleiten. Dies ist auch per Email möglich.
(2) Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen sie bitte der Anlage Datenschutz, welche in der Bücherei zur Einsicht ausliegt.
§ 4 Leihfrist
Die Leihfrist für Buchmedien beträgt 6 Wochen.
Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist für weitere 6 Wochen möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. Bitte vor Ort oder per Email verlängern lassen.
Über die Ferien verlängern sich die Ausleihzeiten entsprechend.
Um unser Mahnverfahren zu vereinfachen, werden die Bücher per Email an die Adresse vom Anmeldeformular angemahnt.
Für die Verlängerung per Email benötigen wir den Vor- und Zunamen des Kindes (Kinder), die jeweilige Nummer auf dem gelben Schild am Buchrücken und wenn möglich den Buchtitel.
Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.
§ 5 Behandlung der Medien
(1)Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat die Benutzerin/der Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreter Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe
des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts und die Kosten für die Einarbeitung.
Dies gilt auch für den Verlust einzelner Zubehörteile. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird.
(2)Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(3)Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.
§ 6 Entgelte
Die Ausleihe der Medien ist kostenlos.
Die Erhebung von Entgelt für die verspätete Rückgabe von Medien ist folgend festgelegt:
Mahngebühren für das Überschreiten der Leihfrist:
pro Mahnung und Woche 1,- EUR
Bei Beschädigung oder Verlust:
Geldleistung in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes und die Kosten für die Einarbeitung
§ 7 Hausordnung
Jede Benutzerin/jeder Benutzer erkennt die in den gemeindlichen Räumen geltende Hausordnung an.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Träger auf Antrag der Bücherei.